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Scharnhorst - Klasse

Der deutsch-britische Flottenvertrag vom 18.Juni 1936 ermöglichte es dem Deutschen Reich seine Flotte weiter auszubauen. Die Begrenzung auf 10.000t bei Neubauten (Versailler Vertrag) fiel. Dem deutschen Reich war es nun gestattet, unter Berücksichtigung des Washingtoner Flottenabkommens, Kriegsschiffe bis zu einer Größe von 35.000t zu bauen.

Die beiden, sich zu diesem Zeitpunkt bereits im Bau befindlichen, Schlachtschiffe der Scharnhorst-Klasse wurden damit noch legalisiert.
Die beiden Schlachtschiffe sollten ursprünglich verbesserte Versionen der Panzerschiffe werden. Da das Panzerschiffkonzept aber durch den Bau der franz. Dunkerque-Klasse schnell unterlaufen wurde, brach man die bereits begonnenen Bauten wieder ab und konstruierte sie komplett neu.
Mit ihren 28cm Geschützen waren die Schiffe der Scharnhorst-Klasse an sich unterbewaffnet, aber aus politischen und technischen Zwängen heraus hielt man an diesem Kaliber fest.
Oft werden die beiden Schiffe, aufgrund dieses Mankos, als Schlachtkreuzer angesprochen. Da jedoch ihre Panzerung wiederum durchaus Schlachtschiff-Niveau hatte, sollte man sie vielleicht als „kleine Schlachtschiffe“ ansehen.

Scharnhorst

Daten   Umbauten  Historie

Gneisenau

Daten  Umbauten   Historie

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